Liebe Vertriebspartner,
wir möchten Sie heute über eine Änderung bzgl. der PRRL informieren, nachdem wir zum 09. & 16.01.19 bereits die Information an Sie gesendet haben, dass mit Buchungseingang 15. Januar 2019 bei der FTI GROUP gebuchte Einzelleistungen, wie insbesondere Nur-Hotel, nach dem gesetzgeberischen Willen nicht mehr als Pauschalreise behandelt werden.
Einige Vertriebssysteme können leider technisch nicht zwischen Einzelleistungen und Pauschalreisen unterscheiden. Sie steuern daher den Sicherungsschein bei jeder Buchung hinzu.
Damit bei Buchung einer Einzelleistung bei unseren Kunden nicht ungewollt der Eindruck einer Pauschalreisebuchung entsteht (indem bei einer RBE automatisch auch ein Sicherungsschein zugesteuert wird), werden wir in den Systemen Sabre/Merlin, Traffics/TBM, Travel-IT/Buma und Bewotec/MyJack - bis eine technische Lösung gefunden wurde - den Druck des Sicherungsscheins in Gänze abstellen.
Der Sicherungsschein ist bei einer Pauschalreise selbstverständlich weiterhin in der Rechnung enthalten. Außerdem besteht für Sie als Reisebüro jederzeit die Möglichkeit, unter Aktion IB den Link zum Sicherungsschein für Pauschalreisen aufzurufen.
Kunden, die FTI Group Einzelleistungen gebucht haben, genießen selbstverständlich weiterhin unseren üblichen Service und werden darüber hinaus auch im Krisenfall wie Pauschalreisekunden betreut.
Danke für die Beachtung und Ihr Verständnis,
Ihr FTI Vertriebsteam
Die FTI GROUP Veranstalter haben bisher auch auf Einzelleistungen die pauschalreiserechtlichen Vorschriften angewendet und dafür in Absprache mit dem Insolvenzversicherer Swiss Re hierzu eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung getroffen. Mit Buchungseingang ab 15. Januar 2019 werden bei der FTI GROUP gebuchte Einzelleistungen, wie insbesondere Nur-Hotel, nach dem gesetzgeberischen Willen nicht mehr als Pauschalreise behandelt. Wir haben uns bei der Entscheidungsfindung an der Branche orientiert und können nun eine technische Lösung anbieten, um Vertriebspartnern und Kunden mehr Klarheit bei der Buchung von Einzelleistungen geben zu können.
Tipp: Bucht man zum einzelnen Hotel beispielsweise einen Transfer hinzu, sind wieder 2 Leistungen aus verschiedenen Kategorien gegeben und auch dieser Vorgang ist wieder eine Pauschalreise im Sinne der Pauschalreiserichtlinie.
Vorgang 1 (Flug + Hotel) + Vorgang 2 (Hotel) = Vorgang 1 (Pauschalreise) + Vorgang 2 (Einzelleistung)
Praxisbeispiel: Flug + Hotel (Pauschalreise) + Stopover-Hotel (Einzelleistung)
EL = Einzelleistung
PR = Pauschalreise
* inkludiertes FTI Servicepaket bei Mietwagen-Buchungen:
Mietwagen-Buchungen von FTI (Reiseart BAUS und PAUS) beinhalten ab sofort ein FTI Servicepaket mit folgenden inkludierten Leistungen:
Formblatt:
Selbstverständlich kommen wir unserer Verpflichtung nach, Sie VOR DER BUCHUNG über den Status der Buchung (Pauschalreise oder Einzelleistung) zu informieren. Dies geschieht durch den Eintrag der Leistungszeile PRK.
Ist die Leistungszeile PRK vorhanden, dann handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Pauschalreiserichtlinie, ist der Eintrag PRK nicht vorhanden, handelt es sich um eine Einzelleistung.
In allen gängigen Vertriebssystemen ist das Formblatt „Pauschalreise“ hinterlegt, so dass dieses entsprechend zur Aushändigung an Ihren Kunden zur Verfügung steht. Sie können das Formblatt auf unserer Service Seite www.ftigroup-service.de unter der Rubrik „Rund um Ihre Buchung“ einsehen.
Einreise- und Gesundheitsbestimmungen bei Pauschalreisen:
Eingeschränkte Mobilität:
Alle Pauschalreise-Produktbeschreibungen enthalten den Hinweis, dass unsere Pauschalreise-Produkte im Allgemeinen nicht für Gäste mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind. Auf Anfrage prüfen wir die Möglichkeit der Eignung je nach persönlicher Einschränkung.
Hier finden Sie je Veranstalter ein Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauchalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie können sich dieses ganz einfach downloaden.
Zum Formblatt